Berechtigung lebensbertender, heilender und ganzheit-lich weiterbildender Dienste

Was zeichnet mich aus, Euch diesen Dienst am Menschen durch meine Person anzubieten?

Was berechtigt mich, bin ich überhaupt in der Lage, diese geistige Seelenarbeit examiniert sowie vertrauensvoll auszuführen?

Ich halte es es für wichtig, auch auf diese Thematik einzugehen.

Nun, zunächst möchte ich sagen, dass ich von Geburt an hellsichtig, hellhörig und hellfühlig bin.

Diese Fähigkeiten haben sich im Laufe der Jahre, des Erwachsenwerdens immer stärker ausgeprägt.

Je nachdem wie stark  ich mich auf andere  Ebenen  konzentriere, werden mir automa-tisch mehr oder weniger intensive Eindrücke und Bilder übermittelt.

Soweit ich denken kann, habe ich mich immer wieder gern aufgemacht, diese Bereiche zu erkunden. Und auch verschiedene geistige Wesenheiten kamen, um den Kontakt wiederum mit mir zu suchen.

Ich habe viele Dinge gesehen: großartige, atemberaubend schöne, ergreifende, aber auch weniger gute, recht abstruse Situationen zeigten sich mir. Anfängliche Berührungsängste verloren sich trotzdem rasch und wichen meiner Neugierde und meinem Wissensdurst.

Daraus erwuchs in mir eine große Liebe zu allem was ist und mittlerweile darf ich ohne Übertreibung sagen, dass ich recht versiert darin bin, die nichtalltägliche Wirklichkeit in ihren Facetten zu erleben und mich in ihr mühelos zu bewegen. So darf ich doch schon über 20 Jahre bewusstes Training und Ausbildungen auf diesem Gebiet verzeichnen.

Dennoch sind spirituelle Auszeichungen, Initiationen und Geschenke ausschließlich durch die geistige Welt zu erhalten. Dort zeigt sich die Wirklichkeit allen Seins, die Wahrheit aller Dinge.